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Allgemeine Geschäfts- Bedingungen

AGBs für Tanzschuljahre 1-3
AGBs für Rueff MyWay
AGBs für Einzelkursbuchung

AGB Tanzschuljahre 1/2/3 für Jugendliche

  1. Vertragliche Grundlagen
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zustande kommenden Vertragsverhältnisse zwischen der Tanzschule Rueff und des/der jugendlichen Kunden/in (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt) über die Produktlinie "Das Tanzschuljahr" und den damit angebotenen Vertragsmodellen.
    2. Vertragspartner sind Einzeipersonen bzw. Erziehungsberechtigte
    3. Die Tanzschule Rueff erbringt ihre Leistungen gemäß den AGB zu den aktuell veröffentlichten Tarifbestimmungen.
      Zusätzliche Vereinbarungen zum Vertrag bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Nebenvereinbarungen verlieren mit Vertragsabschluss ihre Wirkung.
       
  2. Leistungen
    1. Die Tanzschule Rueff bietet im Rahmen der Produktlinie "Das Tanzschuljahr 1/2/3" Tanzunterricht, Workshops, Tanzveranstaltungen sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen, bekannt gemacht durch entsprechende Veröffentlichungen (Plakate, Website, Prospekte, Printmedien), an.
    2. Der Lehrinhalt wird inhaltlich konform zu den bestehenden internationalen Richtlinien gestaltet und entspricht den Anforderungen des Verbands der Tanzlehrer Österreichs. Die genaue Ausgestaltung von Tanzprogrammen variiert aufgrund von ständiger Weiterentwicklung und Aktualisierung.
    3. Alle Angebote werden schriftlich veröffentlicht.
    4. Die Tanzschule Rueff kann ihre Leistungen und Pflichten, oder das Vertragsverhältnis als solches, dann ohne Zustimmung des Vertragspartners an Dritte übertragen, wenn damit keine schuldbefreiende Wirkung einhergeht.
       
  3. Vertragslaufzeit von "Das Tanzschuljahr 1/2/3"
    1. Der abgeschlossene Vertrag ist ein befristetes Dauerschuldverhältnis im Sinne des KSchG.
    2. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem gewählten Vertragsmodell.
    3. Die im Punkt 2 beschriebene Leistung der Tanzschule Rueff beginnt an den angegebenen Einstiegsterminen und endet ohne Kündigung automatisch nach Ablauf der Vertragsdauer.
    4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen während der Vertragslaufzeit können weder rückerstattet noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgefordert werden.
       
  4. Zahlung und Preise
    1. Alle angegebenen Preisangaben sind Endpreise und verstehen sich pro Einzelperson inklusive aller Steuern und Abgaben.
    2. Rabatte können ausschließlich im zeitlichen Rahmen der jeweiligen veröffentlichten Rabattaktion gewährt werden. Es kann immer nur maximal ein Rabattangebot in Anspruch genommen werden.
    3. Die Zahlung erfolgt durch monatlichen Bankeinzug. Die Fälligkeit entspricht dem jeweiligen Angebot. Bei Rückleitung eines Einzuges aufgrund von fehlender Kontodeckung sowie aufgrund vom Vertragspartner falsch übermittelten Bankdaten wird dem Vertragspartner eine Bearbeitungs- und Bankgebühr laut aktuellem Tarif verrechnet. Diese kann innerhalb von 7 Wochentagen inklusive dem offenen Monatsbeitrag in der Tanzschule ausschließlich bar beglichen werden, ansonsten wird der Vertragspartner von allen Vertragsleistungen ausgeschlossen, was den Vertragspartner jedoch nicht von seinen Vertragspflichten entbindet. Sämtliche Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartner.
    4. Optional kann das Gesamtentgelt für die Dauer der Laufzeit auch einmalig bei Vertragsabschluss entrichtet werden.
       
  5. Außerordentliche Kündigung des Vertrages
    1. Eine außerordentliche Kündigung vor Ablauf der befristeten Vertragsdauer ist nur im Krankheitsfall unter Einhaltung nachfolgender Bedingungen kostenlos zum Stichtag der Medlung möglich: 1.) Das Krankheitsbild ergibt aufgrund fachärztlicher Diagnose, dass eine weitere Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Leistungsvertrag mindestens über die Dauer der Hälfte der verbleibenden Vertragsdauer medizinisch nicht möglich ist. 2.) Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über den oben genannten Sachverhalt, übergeben an die Tanzschule Rueff durch einen Vertragspartner, oder einer von ihm beauftragten Person.
    2. Urlaub, private oder berufliche Verhinderung gelten nicht als außerordentlicher Kündigungsgrund.
       
  6. Datenschutz
    Kundendaten werden für die interne Verwendung elektronisch verarbeitet und gespeichert, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
     
  7. Urheberrechte
    1. Die im Tanzkurs erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreographien usw. sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte, insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt.
    2. Video-, Film- oder Fotoaufnahmen sind zu keinem Zeitpunkt gestattet bzw. bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung.
       
  8. Haftungsausschluss
    1. Für die Vollständigkeit, Auswahl und inhaltliche Richtigkeit von Veröffentlichungen der Tanzschule Rueff kann keine Haftung übernommen werden.
    2. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    3. Die Tanzschule Rueff tätigt alle notwendigen Vorkehrungen um eine sichere Ausübung des Freizeitsportes zu gewährleisten. Anweisungen des ausgebildeten Trainings- und Lehrpersonals ist Folge zu leisten. Für Fahrlässigkeit eines Kursteilnehmers wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
       
  9. Sonstiges
    1. Alle Leistungen sind personenbezogen und nur wie im Punkt 4 beschrieben übertragbar.
    2. Versuche einer betrügerischen Erschleichung von Leistungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
    3. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
    4. Änderung, Kursabsagen und Druckfehler vorbehalten.
    5. Für die Ausübung des Tanzsportes und Gesellschaftstanzes ist geeignete Kleidung und Schuhwerk erforderlich. Aufgrund der Verletzungsgefahr und in Rücksichtnahme auf andere Kursteilnehmer behält sich die Tanzschule Rueff vor, Kunden ohne taugliche Kleidung oder Schuhwerk die Teilnahme am Kurs zu verwehren.
       
  10. Salvatorische Klausel
    Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Schriftliche Vereinbarungen wie Verträge stehen über den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und können Bestimmungen ersetzen. Jegliche Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht gültig.

AGB für Rueff MyWay

  1. Vertragliche Grundlagen
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zustande kommenden Vertragsverhältnisse (inkl. einvernehmlich verlängerter Verträge) zwischen der Tanzschule Rueff und dem/den Kunden (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt) über die Produktlinie Rueff MyWay und den damit angebotenen Vertragsmodellen.
    2. Vertragspartner kann eine Einzelperson oder zwei Personen (im Folgenden „Paar“) genannt sein.
    3. Die Tanzschule Rueff erbringt ihre Leistungen gemäß den AGB zu den aktuell veröffentlichten Tarifbestimmungen.
      Zusätzliche Vereinbarungen zum Vertrag bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Nebenvereinbarungen verlieren mit Vertragsabschluss ihre Wirkung.
       
  2. Leistungen
    1. Die Tanzschule Rueff bietet im Rahmen der Produktlinie Rueff MyWay Tanzunterricht, Workshops, Tanzveranstaltungen sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen, bekannt gemacht durch entsprechende Veröffentlichungen (Plakate, Website, Prospekte, Printmedien), an.
    2. Der Lehrinhalt wird inhaltlich konform zu den bestehenden internationalen Richtlinien gestaltet und entspricht den Anforderungen des Verbands der Tanzlehrer Österreichs. Die genaue Ausgestaltung von Tanzprogrammen variiert aufgrund von ständiger Weiterentwicklung und Aktualisierung.
    3. Rueff MyWay ist ein flexibles Tanzunterrichtsystem, das sich grundsätzlich an volljährige Paare und Einzelpersonen richtet. Die Tanzschule Rueff räumt dem/den Vertragspartner/n ein, während der Laufzeit des Vertrages, an allen mit der Produktlinie im Zusammenhang stehenden Angeboten im Sinne des Punktes 2.1 teilnehmen zu können. Der/die Vertragspartner bucht/buchen das jeweils gewünschte Angebot im Vorfeld, wobei die Möglichkeit zur Teilnahme nach Erreichen der Maximalauslastung eines bestimmten Angebotes erlischt. Die Tanzschule Rueff bestimmt die entsprechende Teilnehmergrenze jedes Angebotes je nach Tanzart, Termin, dem zeitlichen und technischen Vorgang der Gesamtdisposition und der Koordination des Buchungsablaufs, Terminfreischaltungen und Kontingentvergaben. Der/die Vertragspartner wird/werden bei Vertragsabschluss über die Angebote und die entsprechenden Modalitäten der Buchungsvorgänge informiert und gegebenenfalls über Änderungen in Kenntnis gesetzt.
    4. Alle Angebote werden schriftlich veröffentlicht.
    5. Die Tanzschule Rueff kann ihre Leistungen und Pflichten, oder das Vertragsverhältnis als solches, dann ohne Zustimmung des Vertragspartners an Dritte übertragen, wenn damit keine schuldbefreiende Wirkung einhergeht.
       
  3. Vertragslaufzeit von Rueff MyWay Modellen
    1. Der abgeschlossene Vertrag ist ein Dauerschuldverhältnis im Sinne des KSchG.
    2. Die Mindestvertragsdauer ergibt sich aus dem gewählten Rueff MyWay Vertragsmodell.
    3. Die im Punkt 2 beschriebene Leistung der Tanzschule Rueff beginnt an dem vom/von den Vertragspartner/n individuell gewählten Startdatum und endet erst nach Kündigung (unter Einhaltung aller Fristen) durch einen der Vertragspartner oder der Tanzschule Rueff.
    4. Das Vertragsmonat beginnt an einem gewünschten Stichtag und endet im Folgemonat an dem, dem Stichtag vorangegangenen, Kalendertag. Dies gilt in weiterer Folge auch für alle anschließenden Vertragsmonate unabhängig von der Wahl des Rueff MyWay Vertragsmodelles (1, 3, 6 oder 12 Monate).
    5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen während der Vertragslaufzeit können weder rückerstattet noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgefordert werden.
       
  4. Vertragsübernahme/Übergabe/Update
    1. Die Tanzschule Rueff bietet dem/den Vertragspartner/n die Möglichkeit den bestehenden Vertrag mit allen Konditionen sowohl innerhalb der Mindestvertragslaufzeit als auch danach an eine Person oder ein Paar nach Wahl der/des Vertragspartner/s zu übertragen. Die Übertragung erfolgt ausschließlich unter dem Beisein der vertragsübergebenden als auch der vertragsübernehmenden Partei/en in den Geschäftsräumlichkeiten der Tanzschule Rueff während der Geschäftszeiten des Rueff-Office. Das Recht zur Übertragung kann nur einmalig pro abgeschlossenen Vertrag in Anspruch genommen werden.
    2. Ein Upgrade des Vertrages über ein Rueff MyWay Modell auf eine Variante mit längerer Mindestvertragsdauer kann jederzeit durchgeführt werden, wobei die bereits verstrichene Vertragsdauer auf die Mindestvertragsdauer des neuen Modells nicht angerechnet werden kann. Ein Downgrade auf ein kürzeres Modell ist nicht möglich.
       
  5. Einzelterminbuchungen ohne Dauervertrag
    Die Angebote im Sinne des Punktes 2 können auch ohne Abschluss eines Rueff MyWay Vertragsmodells in Anspruch genommen werden. Zugang bekommen Personen, die nicht in einem dauerhaften Vertragsverhältnis stehen, durch Erwerb von Einzeltickets für jeden Tanztermin, Workshop, Tanzabend etc., wodurch ein auf das jeweilige Angebot beschränkter Leistungsvertrag zu Stande kommt.
     
  6. Tanzpartner-Service (Rueffpartner)
    1. Das Tanzpartner-Service kann nur nach Tanzterminbuchung im Vorfeld genützt werden.
    2. In Leistungsverträgen mit zwei Vertragspartnern (einem Paar) ist kein Tanzpartner-Service enthalten. Im Bedarfsfall kann ein/e Ersatztänzer/in laut aktuellem Tarif gebucht werden.
    3. In Leistungsverträgen mit einer Einzelperson stellt die Tanzschule Rueff dem Vertragspartner einen Rueffpartner (Ersatztänzer/Tänzerin) für mindestens einen Wunschtermin pro MyWay Tanzwoche zur Verfügung. Darüber hinaus kann das Tanzpartner-Bereitstellungs-Service nur nach Maßgabe der freien Verfügbarkeiten genutzt werden.
    4. Es besteht kein Anrecht auf die Zuteilung eines Tanzpartners nach Vorgaben oder Vorlieben des Vertragspartners. (z.B. Haarfarbe, Größe, etc.) Die Tanzschule Rueff erbringt einen angemessenen Aufwand für die Administration von Ersatztänzern. Diese sind keine professionellen Taxitänzer sondern stehen freiwillig zur Verfügung. Daher sind diese eigenverantwortlich für ihr Erscheinen und die Tanzschule Rueff übernimmt hierfür keine Haftung.
    5. Die Zuteilung von Rueffpartnern erfolgt ausschließlich durch das Team der Tanzschule Rueff, da Ersatztänzer nur zum Ausgleich von Belegungsungleichheiten und nicht aufgrund von persönlichen Präferenzen eingesetzt werden können. Kursteilnehmer haben bei der Zuteilung Vorrang vor Ersatztänzern.
       
  7. Zahlung und Preise
    1. Alle angegebenen Preisangaben sind Endpreise und verstehen sich pro Paar oder Einzelperson inklusive aller Steuern und Abgaben.
    2. Rabatte können ausschließlich im zeitlichen Rahmen der jeweiligen veröffentlichten Rabattaktion gewährt werden. Es kann immer nur maximal ein Rabattangebot in Anspruch genommen werden.
    3. Die Zahlung erfolgt durch monatlichen Bankeinzug. Die Fälligkeit entspricht dem vom/von den Vertragspartner/n gewählten Startdatum. Bei Rückleitung eines Einzuges aufgrund von fehlender Kontodeckung sowie aufgrund vom/von den Vertragspartner/n falsch übermittelten Bankdaten wird dem Vertragspartner eine Bearbeitungs- und Bankgebühr laut aktuellem Tarif verrechnet. Diese kann innerhalb von 7 Wochentagen inklusive dem offenen Monatsbeitrag in der Tanzschule ausschließlich bar beglichen werden, ansonsten wird/werden der/die Vertragspartner von allen Vertragsleistungen ausgeschlossen, was den/die Vertragspartner jedoch nicht von seinen/ihren Vertragspflichten entbindet. Sämtliche Inkassokosten gehen zu Lasten der/des Vertragspartner/s.
    4. Optional kann das Gesamtentgelt für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit auch einmalig bei Vertragsabschluss entrichtet werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist/sind der/die Vertragspartner zur rechtzeitigen Begleichung des monatlichen Entgelts zum Fälligkeitsdatum verpflichtet. Bei Säumigkeit wird dem/den Vertragspartner/n eine Bearbeitungsgebühr laut aktuellem Tarif verrechnet. Sämtliche Inkassokosten gehen zu Lasten der/des Vertragspartner/s.
    5. Das vereinbarte Entgelt unterliegt der Wertsicherung und kann einmal jährlich um die Steigerung des harmonisierten Verbraucherpreisindex in seiner aktuellsten Fassung angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt jedoch nicht automatisch sondern nach Vorankündigung durch die Tanzschule Rueff, z.B. per E-Mail, mindestens 30 Tage im Voraus und erstmalig frühestens nach Ablauf der Mindestvertragsdauer.
       
  8. Kündigung des Vertrages
    1. Zu Beginn des Vertrages gilt die je nach Rueff My Way Vertragsmodell gewählte Mindestvertragsdauer.
    2. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer ist eine Kündigung monatlich jeweils zum Ende des Vertragsmonats im Sinne des Punktes 3.4 möglich.
    3. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Wochen vor Ablauf eines individuellen My Way Monats.
    4. Die rechtswirksame Kündigung bedarf der Schriftform und muss mit einer rechtsgültigen Signatur der/des kündigenden Vertragspartner/s versehen sein (Originalunterschrift oder elektronische Signatur – kein Fax oder unsigniertes E-Mail).
    5. Bei Leistungsverträgen mit Paaren führt die Kündigung durch einen der beiden Vertragspartner zur Auflösung des gesamten Vertrages. Allfällige Stornogebühren gehen zu Lasten des kündigenden Vertragspartners.
    6. Eine außerordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ist nur im Krankheitsfall unter Einhaltung nachfolgender Bedingungen kostenlos zum Ende des aktuellen Vertragsmonats im Sinne des Punktes 3.4 möglich: 1.) Das Krankheitsbild ergibt aufgrund fachärztlicher Diagnose, dass eine weitere Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Leistungsvertrag mindestens über die Dauer der Hälfte der verbleibenden Mindestvertragsdauer medizinisch nicht möglich ist. 2.) Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über den oben genannten Sachverhalt, übergeben an die Tanzschule Rueff durch einen Vertragspartner, oder einer von ihm beauftragten Person.
    7. Urlaub, private oder berufliche Verhinderung gelten nicht als außerordentlicher Kündigungsgrund. Sollte trotz allem eine Kündigung seitens der/des Vertragspartner/s vor Ablauf der Mindestvertragsdauer unerlässlich sein, so kann der Vertrag ausschließlich bei den Rueff MyWay Modellen 6 & 12 Monate 14 Tage bis einschließlich dem letzten Tag des aktuellen Vertragsmonates und erst nach mindestens 3 vollständig absolvierten Monaten kostenpflichtig gekündigt werden. In diesem Fall ist bei einem Rueff MyWay 6 Monatsmodell 50% und bei einem Rueff MyWay 12 Monatsmodell 30% des Entgeltes der verbleibenden Mindestvertragsdauer zeitgleich mit der Kündigung im Rueff-Office fällig.
    8. Die Tanzschule Rueff hat das Recht den Vertrag bei Säumigkeit der Zahlung des Entgeltes, Konkurs der/des Vertragspartner/s oder Verstößen gegen die Hausordnung jederzeit außerordentlich ohne Kündigungsfrist zu kündigen.
       
  9. Datenschutz
    Kundendaten werden für die interne Verwendung elektronisch verarbeitet und gespeichert, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
     
  10. Urheberrechte
    1. Die im Tanzkurs erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreographien usw. sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte, insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt.
    2. Video-, Film- oder Fotoaufnahmen sind zu keinem Zeitpunkt gestattet bzw. bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung.
       
  11. Haftungsausschluss
    1. Für die Vollständigkeit, Auswahl und inhaltliche Richtigkeit von Veröffentlichungen der Tanzschule Rueff kann keine Haftung übernommen werden.
    2. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    3. Die Tanzschule Rueff tätigt alle notwendigen Vorkehrungen um eine sichere Ausübung des Freizeitsportes zu gewährleisten. Anweisungen des ausgebildeten Trainings- und Lehrpersonals ist Folge zu leisten. Für Fahrlässigkeit eines Kursteilnehmers wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
       
  12. Sonstiges
    1. Alle Leistungen sind personenbezogen und nur wie im Punkt 4 beschrieben übertragbar.
    2. Versuche einer betrügerischen Erschleichung von Leistungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
    3. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
    4. Änderung, Kursabsagen und Druckfehler vorbehalten.
    5. Für die Ausübung des Tanzsportes und Gesellschaftstanzes ist geeignete Kleidung und Schuhwerk erforderlich. Aufgrund der Verletzungsgefahr und in Rücksichtnahme auf andere Kursteilnehmer behält sich die Tanzschule Rueff vor, Kunden ohne taugliche Kleidung oder Schuhwerk die Teilnahme am Kurs zu verwehren.
       
  13. Salvatorische Klausel
    Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Schriftliche Vereinbarungen wie Verträge stehen über den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und können Bestimmungen ersetzen. Jegliche Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht gültig.

AGB Einzelkursbuchungen

  1. Vertragliche Grundlagen
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zustande kommenden Vertragsverhältnisse zwischen der Tanzschule Rueff und des/der jugendlichen Kunden/in (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt) über die Produktlinie "Das Tanzschuljahr" und den damit angebotenen Vertragsmodellen.
    2. Vertragspartner sind Einzeipersonen bzw. Erziehungsberechtigte
    3. Die Tanzschule Rueff erbringt ihre Leistungen gemäß den AGB zu den aktuell veröffentlichten Tarifbestimmungen.
      Zusätzliche Vereinbarungen zum Vertrag bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Nebenvereinbarungen verlieren mit Vertragsabschluss ihre Wirkung.
       
  2. Leistungen
    1. Die Tanzschule Rueff bietet im Rahmen der Produktlinie "Das Tanzschuljahr 1/2/3" Tanzunterricht, Workshops, Tanzveranstaltungen sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen, bekannt gemacht durch entsprechende Veröffentlichungen (Plakate, Website, Prospekte, Printmedien), an.
    2. Der Lehrinhalt wird inhaltlich konform zu den bestehenden internationalen Richtlinien gestaltet und entspricht den Anforderungen des Verbands der Tanzlehrer Österreichs. Die genaue Ausgestaltung von Tanzprogrammen variiert aufgrund von ständiger Weiterentwicklung und Aktualisierung.
    3. Alle Angebote werden schriftlich veröffentlicht.
    4. Die Tanzschule Rueff kann ihre Leistungen und Pflichten, oder das Vertragsverhältnis als solches, dann ohne Zustimmung des Vertragspartners an Dritte übertragen, wenn damit keine schuldbefreiende Wirkung einhergeht.
       
  3. Vertragslaufzeit von "Das Tanzschuljahr 1/2/3"
    1. Der abgeschlossene Vertrag ist ein befristetes Dauerschuldverhältnis im Sinne des KSchG.
    2. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem gewählten Vertragsmodell.
    3. Die im Punkt 2 beschriebene Leistung der Tanzschule Rueff beginnt an den angegebenen Einstiegsterminen und endet ohne Kündigung automatisch nach Ablauf der Vertragsdauer.
    4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen während der Vertragslaufzeit können weder rückerstattet noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgefordert werden.
       
  4. Zahlung und Preise
    1. Alle angegebenen Preisangaben sind Endpreise und verstehen sich pro Einzelperson inklusive aller Steuern und Abgaben.
    2. Rabatte können ausschließlich im zeitlichen Rahmen der jeweiligen veröffentlichten Rabattaktion gewährt werden. Es kann immer nur maximal ein Rabattangebot in Anspruch genommen werden.
    3. Die Zahlung erfolgt durch monatlichen Bankeinzug. Die Fälligkeit entspricht dem jeweiligen Angebot. Bei Rückleitung eines Einzuges aufgrund von fehlender Kontodeckung sowie aufgrund vom Vertragspartner falsch übermittelten Bankdaten wird dem Vertragspartner eine Bearbeitungs- und Bankgebühr laut aktuellem Tarif verrechnet. Diese kann innerhalb von 7 Wochentagen inklusive dem offenen Monatsbeitrag in der Tanzschule ausschließlich bar beglichen werden, ansonsten wird der Vertragspartner von allen Vertragsleistungen ausgeschlossen, was den Vertragspartner jedoch nicht von seinen Vertragspflichten entbindet. Sämtliche Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartner.
    4. Optional kann das Gesamtentgelt für die Dauer der Laufzeit auch einmalig bei Vertragsabschluss entrichtet werden.
       
  5. Außerordentliche Kündigung des Vertrages
    1. Eine außerordentliche Kündigung vor Ablauf der befristeten Vertragsdauer ist nur im Krankheitsfall unter Einhaltung nachfolgender Bedingungen kostenlos zum Stichtag der Medlung möglich: 1.) Das Krankheitsbild ergibt aufgrund fachärztlicher Diagnose, dass eine weitere Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Leistungsvertrag mindestens über die Dauer der Hälfte der verbleibenden Vertragsdauer medizinisch nicht möglich ist. 2.) Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über den oben genannten Sachverhalt, übergeben an die Tanzschule Rueff durch einen Vertragspartner, oder einer von ihm beauftragten Person.
    2. Urlaub, private oder berufliche Verhinderung gelten nicht als außerordentlicher Kündigungsgrund.
       
  6. Datenschutz
    Kundendaten werden für die interne Verwendung elektronisch verarbeitet und gespeichert, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
     
  7. Urheberrechte
    1. Die im Tanzkurs erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreographien usw. sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte, insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt.
    2. Video-, Film- oder Fotoaufnahmen sind zu keinem Zeitpunkt gestattet bzw. bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung.
       
  8. Haftungsausschluss
    1. Für die Vollständigkeit, Auswahl und inhaltliche Richtigkeit von Veröffentlichungen der Tanzschule Rueff kann keine Haftung übernommen werden.
    2. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    3. Die Tanzschule Rueff tätigt alle notwendigen Vorkehrungen um eine sichere Ausübung des Freizeitsportes zu gewährleisten. Anweisungen des ausgebildeten Trainings- und Lehrpersonals ist Folge zu leisten. Für Fahrlässigkeit eines Kursteilnehmers wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
       
  9. Sonstiges
    1. Alle Leistungen sind personenbezogen und nur wie im Punkt 4 beschrieben übertragbar.
    2. Versuche einer betrügerischen Erschleichung von Leistungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
    3. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
    4. Änderung, Kursabsagen und Druckfehler vorbehalten.
    5. Für die Ausübung des Tanzsportes und Gesellschaftstanzes ist geeignete Kleidung und Schuhwerk erforderlich. Aufgrund der Verletzungsgefahr und in Rücksichtnahme auf andere Kursteilnehmer behält sich die Tanzschule Rueff vor, Kunden ohne taugliche Kleidung oder Schuhwerk die Teilnahme am Kurs zu verwehren.
       
  10. Salvatorische Klausel
    Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Schriftliche Vereinbarungen wie Verträge stehen über den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und können Bestimmungen ersetzen. Jegliche Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht gültig.